FAQ

Ich habe einen Wasserschaden. Was tue ich jetzt?
Rufen Sie uns an, gerne stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite und sprechen das individuelle Vorgehen mit Ihnen ab.

Ortung von Rohrbrüchen

Wie viel Zeit muss ich für einen Termin zur Rohrleitungs- und Leckagesuche einplanen?
Im Regelfall beträgt der Zeitbedarf bis zu 2 Stunden. Aufgrund verschiedenster Faktoren kann dieser jedoch auch deutlich größer werden, bitte nehmen Sie sich daher ausreichend Zeit.

Muss mein Installateur zum Termin dazu gekommen?
Im Regelfall ist dies nicht nötig. Gerne informieren wir Ihren Installateur anschließend über das Ergebnis und besprechen die weiteren Schritte.

Ich habe keinen Installateur / mein Installateur kann die Reparatur nicht durchführen. Können Sie mir helfen?
Ja, gerne stellen wir Kontakt zu erprobten Fachunternehmen her und übernehmen auf Ihren Wunsch hin auch die komplette Abwicklung.

Werden Wände oder Fliesen aufgeschlagen/beschädigt?
Bei der Rohrleitungs- und Leckagesuche handelt es sich um verschiedene Messverfahren, die zerstörungsfrei oder minimalinvasiv durchgeführt werden. Häufig kann es vermieden werden, Wände oder Fliesen zu Ortungszwecken zu öffnen. Wenn Bauteilöffnungen notwendig werden, so verfolgen wir dabei immer das Ziel, den Schaden so gering wie möglich zu halten.

Reparieren Sie den Schaden auch?
Nein, die Reparatur muss von einem entsprechenden Fachbetrieb durchgeführt werden. Sofern möglich und gewünscht können wir jedoch provisorische Reparaturen durchführen, damit sich das Schadensausmaß nicht vergrößert.

Dokumentieren Sie den Schaden?
Ja, sie erhalten von uns eine schriftliche Dokumentation der Fehlerstelle mit Fotografien.

Es handelt sich um einen Versicherungsschaden. Können Sie die Abwicklung des Schadens übernehmen?
Ja, gerne können wir den Schaden komplett oder in den von Ihnen gewünschten Teilbereichen von der Ortung über die Trocknung und Instandsetzung des Schadens abwickeln. Dabei holen, soweit erforderlich, gerne die nötigen Angebote für den Versicherer und die entsprechenden Arbeitsfreigaben bei der Versicherung ein. Gerne können wir auch die Abrechnung des Schadens direkt mit Ihrer Versicherung vornehmen, sodass ihr Arbeitsaufwand auf ein Minimum beschränkt wird.

Trocknung von Wasserschäden

Wie lange dauert eine Trocknung?
Die Dauer einer Trocknungsmaßnahme hängt von verschiedenen Faktoren, wie z.B. den Gerätelaufzeiten, dem Durchnässungsgrad und den baulichen Gegebenheiten ab und ist daher individuell unterschiedlich. Im Regelfall müssen Sie mit ca. 2-4 Wochen rechnen.

Können die Trocknungsgeräte auch während meiner Abwesenheit betrieben werden?
Ja, die Geräte sind für den Dauerbetrieb ausgelegt.

Kann ich das Trocknungsgerät über Nacht abschalten?
Wenn ihr Schlaf durch das Trocknungsgerät gestört wird, können Sie dieses für die Nachtruhe abschalten. Die Geräte verfügen über herkömmliche An- und Ausschalter, die von Ihnen bedient werden können. Bitte beachten Sie jedoch, dass ein zufriedenstellender Abtrocknungsprozess nur bei einer Laufzeit von mindestens 14 Stunden täglich gewährleistet ist.

Kann ich während der Trocknungsmaßnahme lüften?
Bitte halten Sie Türen und Fenster im Wesentlichen geschlossen, 2-3* täglich können Sie die Räumlichkeiten für ca. 10-15 Minuten stoßlüften. Sie sollten die Trocknungsgeräte für diese Zeit abschalten.

Wie oft muss ich die Kondensateimer entleeren?
In der Regel ist es ausreichend den Kondensateimer einmal täglich zu entleeren. Zu Beginn der Trocknungsmaßnahme kann es notwendig werden, den Eimer häufiger zu entleeren.

Was passiert, wenn der Kondensateimer voll ist und ich ihn nicht rechtzeitig leeren konnte?
Die Kondenstrockner mit integriertem Kondensateimer schalten sich aus, sobald der Eimer gefüllt ist und schalten sich erst nach der Entleerung automatisch wieder ein. Ein Überlaufen wird dadurch verhindert.

Gibt das im Eimer befindliche Wasser Aufschluss über den Trocknungsfortschritt?
Nein, die Menge des auskondensierten Wassers hängt von der Luftfeuchtigkeit ab, die abgesehen vom Wasserschaden immer auch in Zusammenhang mit den individuellen Umgebungsbedingungen und dem Nutzungsverhalten steht, sodass auch bei Bausubstanz, die keine erhöhten Feuchtigkeitswerte aufweist, Wasser erzeugt wird. Um den Trocknungsfortschritt festzustellen, führen wir daher in regelmäßigen Abständen Kontrollmessungen durch.

Wann führen Sie Kontrollmessungen durch?
Die Kontrollmessungen richten sich nach individuellen Belangen, im Regelfall führen wir Kontrollmessungen im Abstand von ca. 7-10 Tagen durch. Wir stimmen den Termin vorher mit Ihnen ab.

Wie lange dauert eine Kontrollmessung?
Dies hängt u.a. vom Umfang des Durchnässungsbereichs und der Größe der Trocknungsanlage ab. Im Regelfall benötigen wir ca. 10-20 Minuten.

Der bei mir eingesetzte Kondenstrockner schaltet sich von Zeit zu Zeit aus. Ist das normal?
Ja, die Kondenstrockner schalten sich in regelmäßigen Abständen ab, um das der Luft entzogene Wasser abzutauen und in den Kondensateimer abzuleiten. Wenn das Wasser abgeleitet wurde, springt das Gerät automatisch wieder an.

Für die Trocknungsmaßnahme wird elektrische Energie benötigt. Mit welchem Stromverbrauch muss ich rechnen und wie wird dieser ermittelt?
Die von uns eingesetzten Geräte verfügen über Betriebsstunden- und/oder kWh-Zähler. Die Anfangs- Zwischen- und Endstände werden von unseren Trocknungstechnikern dokumentiert. Nach Abschluss der Maßnahme erhalten Sie von uns automatisch eine Energieverbrauchsbescheinigung aus der sich der Trocknungszeitraum und der Energieverbrauch ergeben. Darüber hinaus wird der Energieverbrauch auch in unserer Rechnung ausgewiesen.

Wozu dient die Energieverbrauchsbescheinigung?
Die Energieverbrauchsbescheinigung dient Ihnen zum Nachweis des Trocknungszeitraums und des Energieverbrauchs.

Wer übernimmt die Stromkosten der Trocknungsmaßnahmen?
Die elektrische Energie ist bauseits kostenfrei zur Verfügung zu stellen. Sofern es sich um die Abwicklung eines Versicherungsschadens am Wohngebäude handelt, werden die Kosten im Regelfall durch die Wohngebäudeversicherung an den Versicherungsnehmer erstattet. 

Instandsetzung nach Wasserschäden

Können Sie sich auch um die erforderlichen Instandsetzungsarbeiten kümmern?
Ja, wir können alle zur Instandsetzung notwendigen Arbeiten durchführen bzw. die Durchführung durch erprobte Fach- & Meisterbetriebe veranlassen.

Wir haben leider keine Ersatzfliesen mehr und diese sind nicht mehr im Handel erhältlich. Was können wir jetzt tun?
Häufig können ältere Fliesen im Spezialhandel beschafft werden. Gerne übernehmen wir die Recherche der Fliesen für Sie.