1. Anwendungsbereich 

Ergänzend zu den einzelvertraglichen Vereinbarungen gelten diese Allgemeinen Ge-schäftsbedingungen (AGB) für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen der Fa. Reiner Diederen (nachfolgend: Unternehmer). Diese AGB sind damit Bestandteil jedes Auftrags eines Kunden, gleich, ob der Auftrag von einem Unternehmer oder einem Verbraucher er-teilt wurde. 

Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorgaben sowie die allgemein anerkannten Regeln der Technik. Abweichende AGB werden nicht anerkannt. 

 2. Vertragsschluss 

 An den Unternehmer erteilte Aufträge werden grundsätzlich erst durch schriftliche Bestä-tigung durch den Unternehmer verbindlich. Weicht die Bestätigung vom Auftrag ab, so gilt diese als vom Kunden genehmigt, sofern er nicht unverzüglich schriftlich widerspricht.  

 3. Berechnung/Zahlung 

Die Zahlung ist mit Rechnungszugang fällig. 

Ist binnen zwei Wochen nach Rechnungszugang keine vollständige Zahlung erfolgt, ist der Unternehmer berechtigt, ohne Mahnung Verzugszinsen zu verlangen. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. 

Die Aufrechnung gegenüber Zahlungsansprüchen des Unternehmers ist nur zulässig mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen. Auch die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten ist ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenforderung ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt. 

 4. Besonderheiten bei der Leckageortung 

 Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Ortungen der Feuchtigkeit nach den anerkannten Regeln der Technik ausgeführt werden. Auch bei Einsatz modernster Technik kann jedoch keine Garantie dafür übernommen werden, dass die Leckage in jedem Fall punktgenau lokalisiert werden kann. Insbesondere können bauliche Besonderheiten, ver-deckte Installationen oder Störungen durch Vorarbeiten Dritter das Ergebnis beeinflus-sen. Ein Untersuchungserfolg bei der Leckageortung ist daher nicht geschuldet. 

 5. Mitwirkungspflichten des Kunden 

 Der Kunde ist verpflichtet, alle für die Durchführung der Leckageortung notwendigen In-formationen und Unterlagen (z.B. Baupläne, Angaben zu Vorarbeiten, Informationen über besondere bauliche Gegebenheiten) rechtzeitig und vollständig bereitzustellen sowie ei-nen ungehinderten Zugang zum Schadensort und zu den notwendigen Anschlüssen zu er-möglichen. Unterlässt der Kunde diese Mitwirkungspflichten, haftet der Unternehmer nicht für hieraus resultierende Verzögerungen, Fehldiagnosen oder Schäden. 

 6. Ausführung von Aufträgen / Drittunternehmer 

Verbindliche Ausführungsfristen bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung. 

Der Unternehmer ist berechtigt, Nach- bzw. Drittunternehmer mit der Durchführung der vertraglichen Aufgaben zu beauftragen. 

7. Haftung 

Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen sowie Arglist beruhen, haftet der Unternehmer in vollem Umfang. 

Bei sonstigen Schäden entfällt bei leicht fahrlässigen Handlungen eine Haftung, es sei denn, es handelt sich um die Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten, deren Erfül-lung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Erfüllung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung des Unternehmers, auch für Vertreter und Erfüllungsgehilfen, auf den nach der Art der Leistung vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. 

Die vorstehenden Haftungsbegrenzungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertre-ter und Erfüllungsgehilfen des Unternehmers, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden. 

Der Kunde haftet dem Unternehmer gegenüber für die Richtigkeit der ihm erteilten Anga-ben sowie für Schäden, die dadurch entstehen, dass der Auftraggeber seine vertraglichen Obliegenheiten verletzt. Der Kunde stellt den Auftragnehmer diesbezüglich von sämtli-chen Ansprüchen Dritter frei. 

8. Höhere Gewalt 

Die Pflichten des Unternehmers aus diesem Vertrag ruhen, solange die Erbringung der ge-schuldeten Leistung aus Gründen, die der Unternehmer nicht zu vertreten hat (z. B. hö-here Gewalt oder sonstiger Umstände wie Streik, Aussperrung oder behördliche Verfügun-gen), wesentlich erschwert oder unmöglich ist. 

9. Abtretung 

Sofern der Kunde etwaig bestehende Forderungen gegenüber einer Versicherung an den Unternehmer abtritt, erfolgt die Abtretung lediglich erfüllungshalber. Das bedeutet, dass der Kunde als Auftraggeber weiterhin zur Zahlung verpflichtet ist. Der Unternehmer ist nicht verpflichtet, Ansprüche vorrangig gegenüber einem Versicherer geltend zu machen. Es bleibt dem Unternehmer unbenommen, Ansprüche zunächst dem Auftraggeber gegen-über geltend zu machen. 

10. Gerichtsstand 

Bei Verträgen mit Verbrauchern (§ 13 BGB) gilt der gesetzliche Gerichtsstand. Ist der Auf-traggeber Unternehmer (§ 14 BGB), ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkei-ten aus den geschlossenen Verträgen der Geschäftssitz der Fa. Reiner Diederen. 

11. Salvatorische Klausel 

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der weiteren Klauseln sowie der übrigen Vertragsbestandteile zwischen den Parteien davon nicht berührt.